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Gremien
Der Pfarrgemeinderat
In der Satzung für Pfarrgemeinderäte steht u.a.:
Der
Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei. Seine
Aufgabe ist es, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen,
mitzuwirken oder zu beschließen. Nur bei pastoralen Fragen hat er
kein Beschlussrecht, sondern berät und unterstützt den
Pfarrer.
Konkret heißt das, z. B.
Für einzelne
Aufgaben richtet der Pfarrgemeinderat (PGR) Sachausschüsse ein, in
denen auch Mitarbeiter/innen aus der gesamten Pfarrgemeinde mitwirken
sollen.
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